Netzanschluss

Netzbetreiber sind nach dem Energiewirtschaftsgesetz („EnWG“) verpflichtet, Letztverbraucher, andere Energieversorgungsnetze und deren Leitungen sowie Erzeugungs- und Speicheranlagen zu angemessenen, diskriminierungsfreien und transparenten Bedingungen an ihr Netz anzuschließen.

Darüber hinaus resultieren aus den gesetzlichen Vorgaben (insbes. EnWG i.V.m. Netzanschlussverordnung – „NAV“) nachfolgende Veröffentlichungspflichten.

 

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